Nachfolgende AGB sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen dem Kunden und der Gesundheitsberatung Gudrun Böning, abgeschlossen wird.
1. Allgemeines
Grundsätzlich dauert ein Beratungsgespräch eine Stunde; bei längerer Dauer wird prozentual auf 15 Minuten verrechnet. Zur seriösen Planung bitte Stundenanfragen mindestens 1 Woche im Voraus tätigen. Bitte erscheinen Sie pünktlich, um ein effizientes und effektives Beratungsgespräch gewährleisten zu können. Bei der Ernährungsberatung oder bei Beratungsgesprächen für Autogenes Training/ Progressive Muskelentspannung, Raucherentwöhnung oder Stressbewältigung kann ein Termin auch kürzer als eine Stunde dauern, hier wird ebenso im 15 Minuten-Takt verrechnet.
2. Schweigepflicht
Die Gesundheitsfragen sowie die persönlichen Angaben werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergeleitet. Die Gesundheitsberatung Böning behält sich vor, sich gegebenenfalls eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen zu lassen.
3. Anmeldung für Kursangebote / Teilnahmebescheinigung
Die Anmeldung zu einem Kurs kann persönlich, telefonisch oder schriftlich erfolgen.
Die formlose schriftliche Anmeldung richten Sie bitte an folgende Adresse:
Gesundheitsberatung Böning
Viersener Straße 46
41061 Mönchengladbach
oder an
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten:
- Kursbezeichnung, Datum und Uhrzeit des Kursbeginns
- Ihre Privatanschrift, einschließlich Telefonnummer
- Ihr Alter
Die Anmeldung ist nur gültig, wenn der Kursbetrag vor Kursbeginn bar bezahlt oder auf das Konto Gesundheitsberatung Böning überwiesen wird.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge der Zahlungseingänge berücksichtigt.
Mit der Anmeldung und nach Eingang der Zahlung erhält der Teilnehmer/in eine Anmeldebescheinigung, die auf Verlangen dem Kursleiter vorgelegt werden muss. Eine Teilnahme ohne diese Bescheinigung ist ausgeschlossen.
In Ausnahmefällen (z.B. kurzfristige Anmeldung) kann der Kursbeitrag auch bar zu Beginn der ersten Kursstunde getätigt werden.
Nur nach regelmäßigem Besuch des Kurses (80%) kann auf Wunsch nach Kursende eine Bescheinigung über die Kursteilnahme für die gesetzlichen Krankenkassen nach §20 ausgestellt werden.
4. Vertragsdauer, Kündigung und Zahlungsbedingungen
Die Dauer der Verträge wird im Einzelfall festgelegt. Kurse sind die in der Werbung benannten Kursstunden.
Kursentgelte sind im Voraus, spätestens am Tag des Kursbeginns zu entrichten.
Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig und bar oder per Banküberweisung zu bezahlen.
Nicht im vereinbarten Stundenhonorar inbegriffen sind zusätzlich erstellte Ernährungspläne, individuelles Schulungsmaterial oder Kopien. Diese werden gesondert abgerechnet.
Kündigungen bereits getätigter Kursanmeldungen sind nur bis 1 Woche vor Kursbeginn möglich. Danach werden 50 % der Kursgebühr fällig.
5. Rücktritt
Bei Stellung einer Ersatzperson ist ein Rücktritt jederzeit möglich.
Ein Rücktritt ohne Stellung einer Ersatzperson ist nur bis spätestens eine Woche vor Beginn des Kurses möglich und muss schriftlich oder telefonisch angezeigt werden.
6. Kursausfall und Kursverlegung
Die Gesundheitsberatung Böning bemüht sich um ein hohes Qualitätsniveau. Daher sollten alle ausgeschriebenen Kurse auch in der vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Sollte am ersten Kurstag die vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl der geplanten Kurse unterschritten worden sein, behält sich Gesundheitsberatung Böning eine Absage des Kurses vor.
In diesem Fall werden die gezahlten Teilnahmegebühren natürlich erstattet. Ansprüche von Teilnehmern wegen Nichtdurchführung von Kursen sind ausgeschlossen.
Terminverlegungen/-absagen wegen Urlaub/Krankheit des Kursleiters oder wegen zu geringer Teilnehmerzahl, sowie wie eine generelle Verlegung der Kurstermine bleiben der Gesundheitsberatung Böning vorbehalten.
7. Verschiebung, Absagen und Nichterscheinen zu einem Beratungsgespräch
Ein Termin kann bis 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Beginn von beiden Seiten verschoben oder abgesagt werden. Bei Absagen innerhalb dieser 24 Stunden werden die Kosten für den betroffenen Termin vollumfänglich verrechnet.
Ausnahme sind Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird ebenso der volle Betrag für den betroffenen Termin verrechnet.
8. Haftung, Versicherung und Mitteilungspflichten
Der Kunde ist verpflichtet, vor Inanspruchnahme einer Beratung, bei Vorerkrankungen eigenständig einen ärztlichen Check-up zu absolvieren und das Ergebnis der Gesundheitsberatung Böning mitzuteilen; die unverzügliche Mitteilungspflicht gilt auch bei späteren temporären oder dauernden Veränderungen des Gesundheitszustandes.
Die Kranken– sowie Unfallversicherung ist Sache des Kunden.
Die Gesundheitsberatung Böning übernimmt keine Garantie für den Erfolg, beide Vertragspartner achten jedoch auf eine möglichst Erfolg versprechende Beratung.
Die Teilnahme an Kursen oder Beratungsgesprächen erfolgt ausschließlich auf Risiko des Kunden.
9. Vertrags- oder AGB- Änderungen
Änderungen sind nicht ausgeschlossen und werden dem Kunden 14 Tage vor in Kraft treten mitgeteilt.
10. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Mönchengladbach.
Stand 03.2009